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Keine Förderung mehr für Autogas?

Schlechte Nachrichten aus Berlin, zumindest für Autogasfahrer: Der am 15. Februar gefasste Beschluss des Bundeskabinetts zum Energiesteuergesetz streicht ab 2019 den Steuervorteil für Autogas.

„Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren“, kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG). Er stehe im Widerspruch zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Darüber hinaus ignoriere er den Klimaschutzplan 2020 sowie den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015, der ebenfalls für eine Fortsetzung des Steuervorteils aller Gaskraftstoffe votiert habe.

War es das mit Autogas?

Der DVFG sieht durch diesen Beschluss das Vertrauen von 480.000 Autogas-Nutzern in Deutschland enttäuscht. Ihnen sei jahrelang immer wieder signalisiert worden, dass die steuerliche Begünstigung von Autogas über 2018 hinaus verlängert werde, nicht zuletzt um so die ehrgeizigen politischen Ziele zur Luftreinhaltung und Treibhausgasreduktion zu erreichen.

„Eine erst kürzlich vorgelegte Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes belegt: Autogas-Pkw sind Diesel-Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen beim Stickoxidausstoß deutlich überlegen und schlagen moderne Benziner beim Feinstaub um Längen“, so der Verbandsvorsitzende Scharr. Auch zur Treibhausgasreduktion trage Autogas signifikant bei: Im Vergleich zu fossilen Benzin-Kraftstoffen spare der Alternativkraftstoff 21 Prozent CO2 ein, im Vergleich zu fossilen Diesel-Kraftstoffen 23 Prozent CO2 pro Energieeinheit. Der DVFG werde sich weiter intensiv für die Fortsetzung der steuerlichen Begünstigung von Autogas engagieren, bekräftigte Scharr. Dazu haben wir auch bereits gepostet: Autogas ist sauberer als Diesel.

Erdgas bleibt weiter gefördert

Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird, soll über 2018 hinaus bis 2026 steuerbegünstigt sein. Die Steuerbegünstigung soll aber in den letzten drei Jahren stufenweise zurückgefahren werden. Auch die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen, deren beihilferechtliche Genehmigung ausgelaufen ist, soll nach Plänen der Bunderregierung fortgesetzt werden.

Das hilft der halben Million von Autogasfahrern jedoch nicht – sie haben große Investitionen in ihre PKW getätigt und werden nun von einer sehr weitreichenden Entscheidung überrascht. Wenn es keine Korrektur gibt, dürfte Autogas in Deutschland seine beste Zeit hinter sich haben.

Mit Material des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V.: http://dvfg.de/infothek/bundeskabinett-kappt-steuervorteil-fuer-autogas/

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