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Abwrackprämie (2) mit Stichtagen

Aufgrund aktueller Ereignisse noch ein Nachtrag zum Artikel über die neue Abwrackprämie: Nach den Ergebnissen der gestrigen Hessenwahl und der Stärkung der FDP war vereinzelt zu lesen, dass die Abwrackprämie (bzw. Verschrottungsprämie) nun doch nicht kommen soll.

Zwar haben die Liberalen ihren Widerstand gegen das Konjunkturpaket II und die Abwrackprämie bereits angekündigt und wollen es im Bundesrat evtl. scheitern lassen. Durch die neue Mehrheit ist die FDP dazu in der Lage. Wie Regierungssprecher Wilhelm jedoch mitteilte, ist der Teil des Konjunkturpakets II zur Abwrackprämie nicht zustimmungspflichtig. Es muss also nicht durch den Bundesrat und kann dort logischerweise auch nicht blockiert werden.

Noch zur Geltung: Die Abwrackprämie gilt seit Mittwoch, oder einfacher ausgedrückt, hier die relevanten Stichtage:

Das alte Fahrzeug, für das die Abwrackprämie beantragt wird, muss

Vor dem 14. Januar 2000 erstmalig zugelassen worden sein

und

bei Beantragung der Prämie mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein

und

zwischen dem 14. Januar 2009 (also ab letztem Mittwoch) und dem 31. Dezember 2009 entsorgt worden sein bzw. entsorgt werden.

(Achtung: Bei letzterem bin ich überfragt, ob dieser Stichtag für den Kauf des Neuwagens oder die Entsorgung des Altwagens oder für beides gelten soll. Darüber wird erst Klarheit herrschen, wenn der Gesetzestext bekannt ist).

Nachtrag:
FDP-Chef Guido Westerwelle gestern (19.01.08) in den Tagesthemen: Können Abwrackprämie nur kritisieren, aber nicht mehr verhindern.
Also kein Grund zu unnötiger Hetze!