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Viele Anträge auf Abwrackprämie abgelehnt

Wie auf SPIEGEL online gestern zu lesen war, sind bisher rund 10.000 Anträge auf die Abwrackprämie abgelehnt worden. Bei bisher knapp 260.000 eingereichten Anträgen entspricht das einer Quote von 4 Prozent, so Holger Beutel, Sprecher des für die Vergabe der Prämie zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Grund für die Ablehnung eines Antrags auf die Abwrackprämie ist meist die Nichteinhaltung der Stichtage: Entweder war das Auto, das verschrottet wurde, noch nicht alt genug, oder der Neukauf wurde vor dem relevanten Stichtag getätigt. Hier finden Sie mehr über Stichtage und Abwrackprämie der Bundesregierung.

Auch seien die eingereichten Unterlagen oft fehlerhaft bzw. unvollständig. Diese könnten dann zwar nachgereicht werden, doch möglicherweise ist dies nicht jedem Antragsteller bewusst. Denn grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf die 2500 Euro der Abwrackprämie – und den sollte man geltend machen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Der Ansturm auf die Abwrackprämie dürfte bald noch weiter zunehmen: Neuwagenkäufer haben ab dem 30. März die Möglichkeit, die Abwrackprämie zu reservieren, das heisst, dass sie mit ihrem Antrag nicht mehr warten müssen, bis der PKW ausgeliefert und amtlich zugelassen wird. Ein weiterer Grund also, sich mit der Abwrackprämie vertraut zu machen. Hier finden Sie mehr zum Antrag auf die Verschrottungsprämie.

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Abwrackprämie (2) mit Stichtagen

Aufgrund aktueller Ereignisse noch ein Nachtrag zum Artikel über die neue Abwrackprämie: Nach den Ergebnissen der gestrigen Hessenwahl und der Stärkung der FDP war vereinzelt zu lesen, dass die Abwrackprämie (bzw. Verschrottungsprämie) nun doch nicht kommen soll.

Zwar haben die Liberalen ihren Widerstand gegen das Konjunkturpaket II und die Abwrackprämie bereits angekündigt und wollen es im Bundesrat evtl. scheitern lassen. Durch die neue Mehrheit ist die FDP dazu in der Lage. Wie Regierungssprecher Wilhelm jedoch mitteilte, ist der Teil des Konjunkturpakets II zur Abwrackprämie nicht zustimmungspflichtig. Es muss also nicht durch den Bundesrat und kann dort logischerweise auch nicht blockiert werden.

Noch zur Geltung: Die Abwrackprämie gilt seit Mittwoch, oder einfacher ausgedrückt, hier die relevanten Stichtage:

Das alte Fahrzeug, für das die Abwrackprämie beantragt wird, muss

Vor dem 14. Januar 2000 erstmalig zugelassen worden sein

und

bei Beantragung der Prämie mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein

und

zwischen dem 14. Januar 2009 (also ab letztem Mittwoch) und dem 31. Dezember 2009 entsorgt worden sein bzw. entsorgt werden.

(Achtung: Bei letzterem bin ich überfragt, ob dieser Stichtag für den Kauf des Neuwagens oder die Entsorgung des Altwagens oder für beides gelten soll. Darüber wird erst Klarheit herrschen, wenn der Gesetzestext bekannt ist).

Nachtrag:
FDP-Chef Guido Westerwelle gestern (19.01.08) in den Tagesthemen: Können Abwrackprämie nur kritisieren, aber nicht mehr verhindern.
Also kein Grund zu unnötiger Hetze!