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Steuerbegünstigung für Erdgas und Flüssiggas bis 2018

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 29. Juni 2006, beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas gleichermaßen bis zum Jahr 2018 festzulegen. Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als Kraftstoff, durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. Nach bisheriger Regelung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Autogas dagegen nur bis 2009. In dieser Ungleichbehandlung hatten zahlreiche Politiker einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Markt gesehen, für den es weder eine ökologische noch eine politisch nachvollziehbare Grundlage gab. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt, dass die verabschiedete Fassung des Energiesteuergesetzes nun die Chance auf faire Marktbedingungen eröffnet, bei denen die Auswahl einer schadstoffarmen Antriebsvariante den Verbrauchern selbst überlassen wird.

Entscheidung für Autogas

Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungsstadien der beiden Gaskraftstoffe zeigt, dass die Abstimmung der Verbraucher bereits bisher eindeutig zu Gunsten des Autogases ausgefallen ist. Mit mehr als 400.000 flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen und einer Infrastruktur von fast 5.800 öffentlich zugänglichen Tankstellen wurde eine Größenordnung erreicht, von der der Kraftstoff Erdgas weit entfernt ist. Nach Ansicht des DVFG wird sich diese dynamische Entwicklung auf Basis der steuerlichen Gleichbehandlung fortsetzen.

Die Fortschreibung der steuerlichen Förderung bestätigt ausdrücklich die zahlreichen Autofahrer, Flottenbetreiber und Tankstellenpächter, die schon bisher auf den schadstoffarmen Kraftstoff Autogas setzten. Auch bei den Kfz-Werkstätten, die Autogas-Ausrüstungen vornehmen, wird jetzt mit einem enormen Nachfrageschub gerechnet. Durch die Gleichstellung ist die notwendige Planungssicherheit gegeben, Autos mit hoher wirtschaftlicher Attraktivität umzurüsten. Es wird zudem erwartet, dass die Entscheidung des Bundestags nun auch Konsequenzen für die Modell-Strategie der Automobilindustrie haben wird. Bisher galt Autogas wegen des geringen technischen Aufwands vornehmlich als ideale Lösung für nachträgliche Ausrüstungen im Fahrzeugbestand. Die großen Kfz-Hersteller, die flüssiggasbetriebene Fahrzeuge seit Jahren im europäischen Ausland serienmäßig anbieten, hatten sich auf dem deutschen Markt bislang wegen der Unsicherheit über die künftige Steuergesetzgebung zurückgehalten. Lediglich einige wenige Fahrzeugmarken wie z. B. Subaru und Chevrolet Deutschland hatten bereits auf das große Verbraucherinteresse reagiert und bieten ihre Modelle auch mit Autogas-Antrieb an. Diesem Schritt könnten jetzt kurzfristig auch weitere Hersteller folgen, so dass die mit dem politischen Beschluss intendierte Schadstoffminderung im Verkehrssektor eine sich stetig verbreiternde Basis erhält.

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

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Kfz-Steuer-Reform im Bundesrat gestoppt

Der Gesetzentwurf zur Reform der Kfz-Steuer, die am 1.Juli 2009 in Kraft treten soll, konnte sich im Bundesrat nicht durchsetzen. Eine Mehrheit stimmte für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, wo dann versucht werden wird, dass der Bund den Ländern mehr Mittel zur Verfügung stellt.

Die Kfz-Steuer kam bisher den Ländern zugute, nach der Kfz-Steuerreform würde es sich um eine Bundesangelegenheit handeln. Es geht also ums Geld. Genauer gesagt um 205 MIllionen Euro, die die Länder zusätzlich vom Bund bekommen möchten, jährlich. Im Gesetz sind in seiner bisherigen Form Ausgleichzahlungen von 8,84 Milliarden Euro vorgesehen. Da erscheinen gut 200 Millionen obendrauf noch machbar.

Bis zum Juli ist ja noch ein bisschen Zeit, vermutlich dürfte die Kfz-Steuerreform also planmäßig umgesetzt werden.

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Kfz-Steuer-Reform: Kleinwagen profitieren

Am 1. Juli 2009 treten die neuen Regelungen der Kfz-Steuer in Kraft. Insbesonders die Besitzer verbrauchsarmer Kleinwagen dürfen sich freuen, denn Kleinwagen profitieren am stärksten. Der ADAC hat in einer kleinen Tabelle die Top-10 in den Kategorien Diesel und Benziner zusammengefasst.

Für den Chevrolet Matiz 0,8 S muss man beispielsweise ab Juli nur noch 16 Euro im Jahr bezahlen, zur Zeit sind es noch satte 54 Euro. Auch Besitzer eines Smart fortwo 45 kw dürfen sich auf die neuen Sätze freuen, denn mit 20 Euro jährlich liegt die Steuer um 47 Euro unter der bisherigen. Beide Fahrzeuge stoßen weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer aus und werden daher ausschließlich über den – kleinen – Hubraum zur Steuer herangezogen.

Beim VW Golf 2,0 TDI DPF können immerhin gut 100 Euro im Jahr gespart werden: Der Steuersatz für den Golf fällt von 308 auf 206 Euro.

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Abwrackprämie gilt seit Mittwoch

Ein Anteil von 1,5 Milliarden Euro ist im Konjunkturprogramm 2 für die sogenannte Umweltprämie (im Volksmund auch Abwrackprämie genannt) vorgesehen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung können private Autohalter eine Umweltprämie von 2500 Euro beantragen, wenn Sie ein mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug verschrotten und einen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen, der die Euro4-Norm erfüllt. Das Fahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Besitzer zugelassen sein. Diese Regelung gilt ab dem Regierungsbeschluss (d.h. ab Mittwoch, 14. Januar 2009) und soll am 31.12.2009 auslaufen.

Mit diesem Teil des Konjunkturprogramms soll jedoch weniger der Umwelt, als vielmehr der deutschen Automobilindustrie geholfen werden. So wird der entsprechende Regierungsbeschluss in der Auflistung der Maßnahmen auf der Internetseite der Bundesregierung auch treffender als Stärkung PKW – Nachfrage bezeichnet. Hier finden Sie sämtliche Koalitionsbeschlüsse zum Konjunkturprogramm II.

Wikipedia liefert weitere Informationen zur Euro4-Norm. Anhand der Werte können Sie überprüfen, ob Ihr Fahrzeug die Norm erfüllt.

Ein weiterer Regierungsbeschluss ist interessant: Die Kfz-Steuer soll ab Juli 2009 endlich emissionsbezogen berechnet werden – ein Projekt, dass seit vielen Jahren auf der Tagesordnung stand und nie umgesetzt wurde. Für Altfahrzeuge ist nach Angaben der Bundesregierung eine schrittweise CO2-Besteuerung ab 2013 vorgesehen. Zusammen mit der Abwrackprämie wird hier nach dem Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ auf eine Reduzierung des Altwagenbestands hingearbeit.

Ob mit diesen Maßnahmen der deutschen Automobilindustrie tatsächlich geholfen werden kann, die sich in einer massiven Krise befindet, wird zu beobachten sein.

Aktualisierung: Beachten Sie auch den neueren Beitrag zur Abwrackprämie der Bundesregierung sowie die Tipps für den Antrag Abwrackprämie.