Die Bürger waren bei dieser Reform zur Teilnahme aufgerufen, und 30.000 Interessierte haben in den vergangenen drei Wochen die Seite www.punkteforum.de besucht, um ihre Meinung zur geplanten Reform des Punktesystems bei Verstößen im Straßenverkehr mitzuteilen. Jetzt steht das Ergebnis fest: Bundesminister Peter Ramsauer wird einen insgesamt deutlich härteren Punkteschlüssel für Verkehrssünden einführen. Straftaten werden künftig mit drei Punkten bestraft: darunter fallen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Fahren im Vollrausch (über 1,1 Promille), unterlassene Hilfeleistung und schwere Nötigung (etwa zu dichtes Auffahren). Diese Delikte verjähren zukünftig nach zehn Jahren und nicht wie bisher bereits nach fünf Jahren.
Der Führerschein wird nach dem neuen Regelwerk bei acht Punkten, statt aktuell bei 18 Punkten entzogen.
Hier eine Auflistung der Punkte für häufige Vergehen nach alter und neuer Regelung: Weniger Punkte – aber bald sind auch nicht mehr so viele Punkte in der Flensburger Sünderkartei notwendig, um den Führerschein entzogen zu bekommen!
Vergehen | neue Regelung | alte Regelung |
Fahren unter Alkoholeinfluss (über 1,1 Promille) | 3 Punkte | 7 Punkte |
Unfallflucht | 3 Punkte | 5-7 Punkte |
schwere Nötigung | 3 Punkte | 5 Punkte |
unterlassene Hilfeleistung | 3 Punkte | 5 Punkte |
innerorts 31 bis 40 km/h schneller als erlaubt | 2 Punkte | 3 Punkte |
Handy am Steuer | 1 Punkt | 1 Punkt |
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