Kommt jetzt das Fahrverbot?

Eine neue gesetzliche Eiführung wird zur Zeit von Union und SPD intensiv diskutiert. Es handelt sich um ein Fahrverbot für Kleinkriminelle, das statt einer Freiheits- oder Geldstrafe verhängt wird.

Was bedeutet aktuell ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot ist ein Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen, das zur Zeit laut § 44 des Strafgesetzbuchs nur als eine Nebenstrafe gilt. Das bedeutet, dass es nicht eigenständig, sondern neben einem Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Als Hauptstrafe kann das Fahrverbot auferlegt werden vorausgesetzt, dass die Straftat selbst mit Fahren verbunden ist.

Das Fahrverbot hat eine Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten und beginnt ab dem genauen Zeitpunkt zu laufen, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Falls die Abgabe mit einer Verspätung erfolgt, wird bzw. die Dauer des Verbotes verlängert.

Änderung im Gesetz

Im Laufe der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD wurde es klar, dass Autofahrer, die einen Diebstahl oder eine Körperverletzung begehen, vorübergehend ihre Fahrerlaubnis verlieren könnten. Damit würden also auch Vergehen sanktioniert, die, anders als z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, keinen Bezug zum Führen eines PKW haben. Die rechtspolitische Debatte über eine derartige Regelung läuft schon seit den 90er Jahren. Heute ist sowohl der Deutsche Richterbund, als auch die ganze Öffentlichkeit an der lebhaften Besprechung aktiv beteiligt.

Die künftige Inkraftsetzung des Fahrverbots würde gegen den Grundsatz für Gleichbehandlung verstoßen, behaupten Vertreter des Deutschen Richterbundes. Stefan Caspari von der Großen Strafrechtskommission des DRB kommentiert für „Stuttgarter Zeitung“: „Wenn ein Dieb das Glück hat, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, muss er wegen seiner Straftat einen Monat lang sein Auto stehen lassen. Einer, der keinen Führerschein hat, hat diese Chance nicht. Er muss in Haft oder eine Geldstrafe bezahlen“.

Auswirkungen der neuen Regelung

Ein weiterer Nebeneffekt würde sich aus der diskutierten Änderung ergeben. Bislang blieb straflos der Versuch, einer Strafe zu entgehen, weil das dem Menschen von Natur aus zugehörig ist. Beim Führerscheinentzug würde sich das erstmals ändern: Wenn einer trotz des Verbots fährt, würde dadurch eine neue Ordnungswidrigkeit entstehen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis würde zu neuen Rechtsfolgen führen und auf diese Weise eine „Strafbarkeitsspirale“ gestalten.

Die entgegengesetzte Meinung vertreten Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie befürworten die Idee von Union und SPD mit dem Argument, dass eine Strafe an erster Stelle für die bestrafte Person spürbar und abschreckend sein muss. Nach der Meinung des GdP-Vorsitzenden Oliver Malchow ist diese Bedingung besonders bei jungen Straftätern nicht immer durch einfache Geldbuße erfüllt, weil das Geld meistens von den Eltern bezahlt wird.


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