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Prüffristen bei LPG

Bei einigen Modellen können nach einer Umrüstung die Inspektionskosten steigen. Die Gründe hierfür sind unter anderem der Bedarf an speziellen Zündkerzen, Ventilspielkontrollen und möglicherweise das Nachfüllen von Additiven. Die Werkstatt kann vor der Umrüstung Auskunft darüber geben.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) wird zusätzlich eine Gas-Anlagen-Prüfung (GAP) durchgeführt. Die GAP ist außerdem nach jeder Reparatur der Gasanlage erforderlich, ebenso nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand, bei dem die Gasanlage beeinträchtigt wurde. Die Kosten betragen 22 Euro im Rahmen der HU, ansonsten 28 Euro. Die GAP kann von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr, Prüfingenieuren der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen sowie anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden.

Kostenrisiko bei älteren PKW

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2006 in Verkehr gekommen sind und deren Autogas-Anlagentank nicht gemäß ECE R-67 zugelassen ist, gilt § 41a StVZO in der bisherigen Fassung. Das bedeutet, dass ältere Tanks, die noch nach der Druckbehälterverordnung zugelassen wurden, nach zehn Jahren gesondert überprüft werden müssen. Dies verursacht Kosten in Höhe von ungefähr 150 Euro – ein nicht gerade unerheblicher Kostenpunkt. Daher sollte man beim Kauf älterer Fahrzeuge bzw. von Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen wurden, vorsichtig sein und prüfen, ob eine solche Prüfung notwendig ist. Es versteht sich von selbst, dass bei Gebrauchtfahrzeugen auch eine gründliche Überprüfung sicherheitsrelevanter Teile wie der Gasleitung dringend durchzuführen ist.

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