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Abwrackprämie gilt seit Mittwoch

Ein Anteil von 1,5 Milliarden Euro ist im Konjunkturprogramm 2 für die sogenannte Umweltprämie (im Volksmund auch Abwrackprämie genannt) vorgesehen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung können private Autohalter eine Umweltprämie von 2500 Euro beantragen, wenn Sie ein mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug verschrotten und einen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen, der die Euro4-Norm erfüllt. Das Fahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Besitzer zugelassen sein. Diese Regelung gilt ab dem Regierungsbeschluss (d.h. ab Mittwoch, 14. Januar 2009) und soll am 31.12.2009 auslaufen.

Mit diesem Teil des Konjunkturprogramms soll jedoch weniger der Umwelt, als vielmehr der deutschen Automobilindustrie geholfen werden. So wird der entsprechende Regierungsbeschluss in der Auflistung der Maßnahmen auf der Internetseite der Bundesregierung auch treffender als Stärkung PKW – Nachfrage bezeichnet. Hier finden Sie sämtliche Koalitionsbeschlüsse zum Konjunkturprogramm II.

Wikipedia liefert weitere Informationen zur Euro4-Norm. Anhand der Werte können Sie überprüfen, ob Ihr Fahrzeug die Norm erfüllt.

Ein weiterer Regierungsbeschluss ist interessant: Die Kfz-Steuer soll ab Juli 2009 endlich emissionsbezogen berechnet werden – ein Projekt, dass seit vielen Jahren auf der Tagesordnung stand und nie umgesetzt wurde. Für Altfahrzeuge ist nach Angaben der Bundesregierung eine schrittweise CO2-Besteuerung ab 2013 vorgesehen. Zusammen mit der Abwrackprämie wird hier nach dem Prinzip „Zuckerbrot und Peitsche“ auf eine Reduzierung des Altwagenbestands hingearbeit.

Ob mit diesen Maßnahmen der deutschen Automobilindustrie tatsächlich geholfen werden kann, die sich in einer massiven Krise befindet, wird zu beobachten sein.

Aktualisierung: Beachten Sie auch den neueren Beitrag zur Abwrackprämie der Bundesregierung sowie die Tipps für den Antrag Abwrackprämie.